Handwerker Rechnungen von der Steuer absetzen
Wer einen Handwerker beauftragt, bekommt nicht nur
gute Arbeit vom Profi, sondern kann nebenbei auch noch Steuern sparen.
Denn seit einer gesetzlichen Änderung dürfen die Kosten
für haushaltsnahe Dienstleistungen innerhalb gewisser Grenzen von
der Steuer abgesetzt werden.
Seit 2008 konnten Privatleute in Deutschland Beträge bis maximal
600 Euro jährlich abziehen, seit 2009 sind es sogar 1.200 Euro.
Bei der Berechnung werden Kosten von maximal 6.000 Euro pro Jahr
berücksichtigt, die zu 20 Prozent abzugsfähig sind.
Steuersparend wirkt sich allerdings nicht die gesamte
Handwerkerrechnung aus, sondern lediglich der Anteil, der auf den
Arbeitslohn entfällt. Kosten für Materialien, die der
Handwerker berechnet, mindern die Steuerlast des Auftraggebers also
nicht.
Grundsätzlich kommen Rechnungen von Handwerkern aller Gewerke
für den steuerlichen Abzug in Frage ? egal, ob es um neue Fliesen,
einen Einsatz des Elektrikers oder Arbeiten des Dachdeckers geht. Damit
der Steuerabzug gewährt wird, muss immer die Rechnung des
Handwerkers zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt
eingereicht werden.
Die Behörde erkennt die Rechnung und somit den Steuervorteil aber
nur dann auch tatsächlich an, wenn die Rechnung korrekt
ausgestellt wurde. Wichtig ist vor allem, dass die einzelnen Positionen
detailliert benannt werden und dass eine klare Abgrenzung erfolgt
zwischen Kosten für Material und dem Arbeitslohn. Wer eine
Handwerkerrechnung bekommt, sollte sie deshalb sofort auf formale
Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls eine Korrektur
verlangen.